Eine Allgefahrenversicherung ist für alle Betreiber von Solarstrom-Anlagen sinnvoll, da neben den verschiedenen Risiken auch der damit verbundene Ertragsausfall versichert ist.
- Sturm, Hagel, Frost, Eisgang & Schneedruck
- Überschwemmung, Diebstahl, Tierbiss
- Kurzschluss, Überstrom oder Überspannung
- Brand, Blitzschlag & Explosion, Schwelen, Glimmen,
Sengen, Glühen, Implosion
- Versagen von Messeinrichtungen, Sicherheits- und Regeleinrichtungen aufgrund eines äußeren Ereignisses
- Vandalismus, Böswilligkeit, Vorsatz Dritter, Fahrlässigkeit
- Bedienungsfehler & Ungeschicklichkeit
- Sachschäden aus Konstruktions-, Material- und Ausführungsfehlern
» Ausnahmen sind z.B. Krieg, Erdbeben, Kernenergieunfall
- Ersetzt die versicherte Photovoltaikanlage bis zum Neuwert
- Abdeckung des aus dem Schaden resultierenden Ertragsausfalls
- Ersatz der Reparaturkosten für die Schadensbehebung bzw. der
gesamten Solarstromanlage (Neuwert der Anlage)
- Versicherungsschutz besteht auch für Anlagen, die auf landwirtschaftlichen Gebäuden, in denen Stroh, Heu und andere leicht entzündliche Dinge lagern, installiert sind
- Ertragsausfallkosten liegen bei einer Tagesentschädigung von
2,00 Euro je kWp vom 01.04 bis 30.09
1,00 Euro je kWp vom 01.10 bis 31.03
- Die Haftzeit für Ertragsausfallkosten liegt bei 6 Monaten,
durch Feuer, Sturm und Hagel bei 12 Monaten
- Selbstbehalt bei der Ertragsausfallversicherung: 2 Tage
- Selbstbehalt pro Schadensfall: 250 Euro






















