Lediglich bei der Erschließung der Wärmequelle Grundwasser und Erdreich (vorzugsweise Vertikalkollektor) bestehen einige zuständige Ämter (Untere Wasserbehörde bei den Landkreisen) auf der Erteilung einer Wasserrechtlichen Genehmigung. Ihr Wärmepumpen- oder Brunnenbaufachbetrieb kennt sich damit aus und hilft Ihnen weiter.






















