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Aktuelle Vergütungssätze für Solarstrom



Das "Erneuerbare-Energien-Gesetz" (EEG) garantiert Ihnen für 20 Jahre

(+ Restzeit im Installationsjahr) einen fixen Vergütunssatz zur Einspeisung Ihres Solarstromes ins öffentliche Stromnetz. Die Vergütungshöhe richtet sich nach dem Jahr der Betriebfertigstellung, der Anlagengröße und nach dem jeweiligen Anlagentyp (Dach, Fassade oder Freiland).

 

» Download Vergütungssätze 2012 (PDF)

  • Aktuell: Der Bundesrat hat in seiner Sitzung vom 11. Mai 2012 beschlossen, zu dem „Gesetz zur Änderung des Rechtsrahmens für Strom aus solarer Strahlungsenergie und zu weiteren Änderungen im Recht der erneuerbaren Energien“ den Vermittlungsausschuss mit dem Ziel der grundlegenden Überarbeitung des Gesetzes anzurufen.

    Je nach Ergebnis des Vermittlungsverfahrens sowie den anschließenden Abstimmungen in Bundesrat und Bundestag kann das Gesetz (Einspruchsgesetz) noch geändert, aufgehoben oder unverändert bestätigt werden. Nähere Infos dazu >> hier.

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» Hintergrund und Erläuterung zum "Erneuerbare-Energie-Gesetz" (EEG)

  



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