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Die Anmeldepflicht von PV-Anlagen ab 01.01.2009



 Am 1. Januar 2009 wird das novellierte Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) in Kraft treten. Ab diesem Zeitpunkt müssen Photovoltaikanlagen gemäß § 16 Abs. 2 S. 2 EEG, die neu in Betrieb genommen werden, der Bundesnetzagentur gemeldet werden. Die Meldung muss durch den Betreiber der Anlage erfolgen und ist Voraussetzung dafür, dass dieser vom Netzbetreiber die Vergütung nach EEG für den Strom erhält, der in dieser Anlage erzeugt und in das öffentliche Netz eingespeist wird.

Wichtig zu wissen:

  • Die Meldepflicht gilt nicht für PV-Anlagen, die vor dem 1. Januar 2009 in Betrieb genommen worden sind.
  • Die Meldepflicht betrifft nur die PV-Anlagen, die den erzeugten Strom in das öffentliche Netz einspeisen.
  • Photovoltaikanlagen, deren Strom anderweitig genutzt wird (z. B. Einspeisung in den eigenen Haushalt), sind nicht bei der Bundesnetzagentur zu melden.
  • Die Meldepflicht betrifft nur Anlagen zur Erzeugung von Strom aus solarer Strahlungsenergie nach §§ 32 und 33 EEG.
  • Nicht zu melden sind nach EEG geförderte Anlagen, die Strom aus anderen Erneuerbaren Energien (z.B. Wind, Wasser, Biomasse) erzeugen.

 

Für die Meldung stellt die Bundesnetzagentur das „Formular zur Meldung von Photovoltaikanlagen an die Bundesnetzagentur“ ab Anfang Januar zur Verfügung.

 

Bei der Meldung werden folgende Daten abgefragt:

  • Straße und Hausnummer oder Flurstück des Standorts der Photovoltaikanlage
  • Postleitzahl und Ort oder Gemarkung
  • Bundesland
  • Name des Netzbetreibers, an dessen Netz die Photovoltaikanlage angeschlossen ist bzw. wird
  • Neu installierte Nennleistung der Module in kWp
  • Tag der Inbetriebnahme der Module
  • Postalische Anschrift der Anlagenbetreiberin/des Anlagenbetreibers.

 

Die Bundesnetzagentur bittet darum, von Meldungen vor dem 1. Januar 2009 abzusehen. Sobald es Neuigkeiten zu diesen Themen gibt, informieren wir Sie umgehend.

Rückfragen richten Sie bitte per E-Mail an die

Adresse kontakt-solaranlagen@bnetza.de

oder schriftlich an die

Bundesnetzagentur
Referat 605
Postfach 8001
53105 Bonn



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