Das "Erneuerbare-Energien-Gesetz" (EEG) garantiert Ihnen für 20 Jahre
(+ Restzeit im Installationsjahr) einen fixen Vergütunssatz zur Einspeisung Ihres Solarstromes ins öffentliche Stromnetz. Die Vergütungshöhe richtet sich nach dem Jahr der Inbetriebnahme, der Anlagengröße und nach dem jeweiligen Anlagentyp (Dach, Fassade oder Freiland).
Die Bundesnetzagentur hat bereits die Vergütungssätze für Photovoltaikanlagen für das kommende Jahr 2010 veröffentlicht. Im Vergleich zu Anlagen, die noch im Jahre 2009 in Betrieb genommen werden, sinkt die Vergütung 2010 je nach Art und Größe um neun bzw. elf Prozent.
Anbei die Vergütungssätze in Euro pro kWh! Ab einer Anlagenleistung von 30 kW, ergibt sich eine Mischvergütung, welche von der Anlagengröße abhängig ist:
2009 | bis 30 kW | > 30 bis 100 kW | > 100 kW | > 1 MW |
Dach+Fassade | 0,4301 | 0,4091 | 0,3958 | 0,3300 |
Freiland | 0,3194 | 0,3194 | 0,3194 | 0,3194 |
2010 | bis 30 kW | > 30 bis 100 kW | 100 kW bis 1 MW | > 1 MW |
Dach+Fassade | 0,3914* | 0,3723 | 0,3523 | 0,2937 |
Freiland | 0,2843 | 0,2843 | 0,2843 | 0,2843 |
* bei Eigenverbrauch des Solarstroms liegt die Vergütung bei 22,76 Cent/kWh
» Hintergrund und Erläuterung zum "Erneuerbare-Energie-Gesetz" (EEG)
Die aktuellen Degressionssätze richten sich nach der Leistung der Photovoltaikanlagen, die im Zeitraum von 30. September 2008 bis 30. September 2009 bei der Bundesnetzagentur gemeldet wurde. Diese Leistung lag bei insgesamt 2.340 MW und damit über dem Sollwert von 1.500 MW.
**Quelle: Bundesnetzagentur, BSW






















